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   VG Ansbach, 03.03.2017 - AN 10 K 16.30430   

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VG Ansbach, 03.03.2017 - AN 10 K 16.30430 (https://dejure.org/2017,28149)
VG Ansbach, Entscheidung vom 03.03.2017 - AN 10 K 16.30430 (https://dejure.org/2017,28149)
VG Ansbach, Entscheidung vom 03. März 2017 - AN 10 K 16.30430 (https://dejure.org/2017,28149)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

    Auszug aus VG Ansbach, 03.03.2017 - AN 10 K 16.30430
    Es ist daher davon auszugehen, dass die Erlasslage hinsichtlich allgemeiner Gefahren derzeit einen wirksamen Schutz vor Abschiebung vermittelt, so dass es keines zusätzlichen Schutzes in verfassungskonformer Auslegung des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG bedarf (vgl. BVerwG, U.v. 12.7.2001 - 1 C-2/01 - NVwZ 2001, 1420).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.2013 - A 12 S 2023/11

    Verfolgungssicherheit der in die Türkei zurückkehrenden kurdischen Asylbewerber

    Auszug aus VG Ansbach, 03.03.2017 - AN 10 K 16.30430
    Daran fehlt es in der Regel, wenn der Schutzsuchende im Lauf des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellungen nach der Lebenserfahrung oder auf Grund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe nicht nachvollziehbar erscheinen, und auch dann, wenn er sein Vorbringen im Laufe des Verfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Begehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (VGH BW, U.v. 27.8.2013 -A 12 S 2023/11 - juris; Hess. VGH, U.v. 4.9.2014 - 8 A 2434/11.A - juris).
  • VGH Hessen, 04.09.2014 - 8 A 2434/11

    Afghanistan Gefährdungslage in Herat

    Auszug aus VG Ansbach, 03.03.2017 - AN 10 K 16.30430
    Daran fehlt es in der Regel, wenn der Schutzsuchende im Lauf des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellungen nach der Lebenserfahrung oder auf Grund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe nicht nachvollziehbar erscheinen, und auch dann, wenn er sein Vorbringen im Laufe des Verfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Begehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (VGH BW, U.v. 27.8.2013 -A 12 S 2023/11 - juris; Hess. VGH, U.v. 4.9.2014 - 8 A 2434/11.A - juris).
  • VG München, 28.01.2015 - M 12 K 14.30579

    Herkunftsland: Afghanistan; Provinz Kabul

    Auszug aus VG Ansbach, 03.03.2017 - AN 10 K 16.30430
    Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 20.2.2013 - 10 C-23/12 - NVwZ 2013, 936 ff.; VG München, U.v. 28.1.2015 - M 12 K 14.30579 - juris Rn. 23).
  • VG München, 29.09.2021 - M 28 K 18.34426

    Erfolglose Asylklage eines iranischen Staatsangehörigen

    Daran fehlt es in der Regel, wenn der Schutzsuchende im Lauf des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellungen nach der Lebenserfahrung oder auf Grund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe nicht nachvollziehbar erscheinen, und auch dann, wenn er sein Vorbringen im Laufe des Verfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Begehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (VG Ansbach U.v. 3.3.2017 - 10 K 16.30430 - juris Rn. 24).
  • VG München, 09.03.2020 - M 8 K 18.34311

    Herkunftsland: Nigeria, Nichtsstaatlicher Akteur: Onkel und Tante, Bezugnahme auf

    Ist die Verfolgungsgeschichte widersprüchlich und unsubstantiiert vorgetragen, fehlt es an den notwendigen, glaubhaft gemachten individuellen Verfolgungshandlungen, um einen asylrechtlichen Schutzstatus zu begründen (VG Ansbach, Urt. v. 03.03.2017 - AN 10 K 16.30430).
  • VG München, 07.08.2018 - M 28 K 17.37397

    Erfolglose Asylklage eines nigerianischen Staatsangehörigen

    Daran fehlt es in der Regel, wenn der Schutzsuchende im Lauf des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellungen nach der Lebenserfahrung oder auf Grund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe nicht nachvollziehbar erscheinen, und auch dann, wenn er sein Vorbringen im Laufe des Verfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Begehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (VG Ansbach U.v. 3.3.2017 - 10 K 16.30430 - juris Rn. 24).
  • VG München, 23.10.2020 - M 28 K 20.32093

    Iran: unglaubhafte und widersprüchliche Angaben zur Demonstrationsteilnahme und

    bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (VG Ansbach, U.V. 3.3.2017 - 10 K 16.30430 -juris Rn. 24).
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